Wir freuen uns, dass Sie den Weg auf unsere Homepage gefunden haben. Wir möchten hiermit unsere Mitglieder und alle interessierten Gartenfreunde über den Verein und die aktuellen Aktivitäten informieren. Unsere schöne Anlage liegt an der Eilenriede in der Nähe der Waldstation und umfasst 5 ha Grundstück mit 90 Kleingärten. Ein beschrankter Parkplatz ist vorhanden.
A C H T U N G
Merkblatt über Videoüberwachung
Die Anzahl an Einbrüchen in Kleingartenanlagen häuft sich seit Jahren und es werden zukünftig kaum weniger werden. Immer mehr Kleingartenpächter wollen sich deshalb besser vor Einbrüchen schützen, denn die Täter haben es nicht nur auf technische Geräte abgesehen, sondern häufig werden auch Gartengeräte, Schubkarren, Sitzgelegenheiten aber auch Lebensmittel und Alkohol entwendet. Zum Verlust der Wertgegenstände tritt dann noch der Sachschaden an der Gartenlaube – durch gewaltsames Aufhebeln von Türen oder Fenstern.
Einige Pächter versuchen diesem Trend zu Einbrüchen in Kleingartenlauben durch die Anschaffung und Einrichtung von Sicherheitstechnik – insbesondere Videoüberwachungskameras – zu begegnen. Sicherlich nicht immer eine schlechte Idee, denn Videotechnik kann durchaus eine abschreckende Wirkung auf Täter haben. Zudem können die Aufzeichnungen ggf. einen Täter auch im Nachhinein überführen.
Ein Allheilmittel bietet die Videoüberwachung selbstredend aber nicht: Täter können die entdeckte Technik zerstören oder mitnehmen, sich maskieren oder bei einer offensichtlich installierten Videotechnik davon ausgehen, dass sich lohnende Wertgegenstände innerhalb der Parzelle befinden dürften.
Wir möchten aber aus gebotenem Anlass dennoch einige wichtige Fragen rund um die Videoüberwachung der Parzelle beantworten:
(als PDF downloaden)
Geplante Termin für das Jahr 2025
Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Info zur Gemeinschaftsarbeit:
10 Stunden im Jahr sind Pflicht!
Je Garten wird nur ein Teilnehmer gezählt.
Jedes Mitglied ist verpflichtet, an der angesetzten Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen. Es kann auch eine Ersatzkraft gestellt, oder die Gemeinschaftsarbeit finanziell abgegolten werden. Die Anzahl der zu leistenden Gemeinschaftsarbeitsstunden und die Höhe des Abgeltungsbetrages sind durch Versammlungsbeschluss festgelegt.
Der Vorstand
Januar 2025
Zur Zeit sind keine Veranstaltungen geplant
wird als Projekt in Kooperation mit dem BUND Region Hannover und der Landeshauptstadt Hannover angeboten. Es geht um eine ökologische Bewirtschaftung der Kleingärten und die Rückbesinnung auf ihre ursprüngliche Idee aus der die Kleingärten enstanden sind.
Auch für unseren Verein ist die Drittelregelung der Pachtfläche für den Anbau von Obst und Gemüse für den Eigenbedarf wichtig, dies ist unter anderem in der Kleingartenordnung der Stadt Hannover sowie dem Pachtvertrag geregelt. Zwei Drittel sollen für die Erholung und als Ziergarten im Mittelpunkt stehen.
Wir haben uns als Kleingärtner verpflichtet, Umwelt und Artenvielfalt in unseren Anlagen und Gärten zu schützen. Wir wollen auch mit der Pflege unserer Anlagen Vorbild für unsere Nachbarn sein, die unsere Kleingartenanlagen als Teil des öffentlichen Grüns besuchen.
1. Der Pächter hat die seinen Garten umschließenden Wege stets von Wildkräutern und Unrat sauber zu halten.
2. Die Heckenhöhe zum Weg muss zurückgeschnitten werden.
3. Die Heckenseite zum Weg ist so zurückzuschneiden, dass stets die volle Breite der Wege gewährleisten ist.
4. Der Randbereich zum Nachbarn ist sauber und frei von Wildkräutern zu halten. Die Grenze ist der Zaun zum Nachbarn.
5. Der Schnitt der Ziersträucher muss sach sowie artgerecht durchgeführt werden. Das Entfernen und AufdenStocksetzen jeglicher Gehölze ist zwischen dem 1.3. und 30.9. nach § 39 BNatSchG verboten. Der mindestens jährliche Rückschnitt der Formschnitthecken im Sinne der Ziff. 3.2 der Gartenordnung ist unter Beachtung des besonderen Artenschutzes, insbesondere hinsichtlich Brutplätze europäischer Vogelarten, ganzjährig zulässig.
Der Vorstand wird verstärkt auf das Einhalten der oben genannten Punkte achten und wenn erforderlich, Schritte zu ihrer Umsetzung einleiten.
Der Vorstand
Januar 2025
Hier finden Sie wichtige und nützliche
Downloads rund um unseren Verein.
Allgemein
Satzung
Gartenbewerbung
Änderungsmitteilung für
Anschrift, Bankverbindung und Telefon
Ruhezeiten
Versicherung
Info neuer Rahmenvertrag-deutsch
Info neuer Rahmenvertrag-russisch
Info neuer Rahmenvertrag-türkisch
Wichtige Hinweise zur Bearbeitung Ihres Schadens
LSH-Antrag Zusatzversicherung für Kleingarten
Tierhaltung
Bienenhaltung
Bauwesen
Baubedingungen
Bauantrag
Nützliches Links:
Stadtfelddamm | 30625 Hannover
Lageplan
Parzellenplan
Luftbild
Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
die Sprechzeiten des Vorstandes finden immer nach vorheriger Anmeldung (Mobil 0171 4900004) statt. Wenn ihr außerhalb dieser Zeiten Fragen oder Anregungen habt, macht das doch bitte über Mail unter: info@kgv-steuerndieb.de
Bitte nicht vergessen, alle Vorstandsmitglieder üben diese Tätigkeit ehrenamtlich in ihrer Freizeit aus und können nicht rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
Das Vorstandsteam